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Webinar: Neue NIS-2-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit – bin ich betroffen?


Zur Stärkung der Unternehmen gegen Cyberangriffe hat die Europäische Union die Network-and-Information-Security-Rechtlinie 2.0 (NIS-2) eingeführt. Der Kreis der Unternehmen, die aufgrund ihres Schwellenwertes und ihren Tätigkeiten von der aktuellen Richtlinie betroffen sind, ist im Vergleich zu früheren gesetzlichen Vorgaben deutlich erweitert worden. Betroffene Unternehmen müssen die neuen Regelungen ab dem 18. Oktober 2024 umsetzten. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein kostenloses Webinar handelt: Ob Ihr Unternehmen die neuen Vorgaben einhalten muss und welche konkreten Maßnahmen jetzt zu ergreifen sind, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar am 27. August 2024 ab 15:00 Uhr per MS-Teams.

Die Registrierung ist bereits geschlossen. Bitte setzen Sie sich mit uns per E-Mail networking@stade.ihk.de in Verbindung.

Programm

15:00 Uhr            Begrüßung
Kirill Ulitskiy, IHK Stade, Referent Recht und Steuern
15:05 Uhr  Politische Einordnung der NIS-2-Richtlinie
Dr. Katrin Sobania, DIHK, Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit

15:20 Uhr

NIS-2: Wer ist betroffen und warum es jeden etwas angeht – Cybersicherheit als Pflicht für alle Unternehmen
Sven-Jendrik Timmermann, CEO, SJT SOLUTIONS GmbH

16:00 Uhr

Fragerunde

16:30 Uhr

Ende der Veranstaltung
Kirill Ulitskiy
Kirill Ulitskiy
Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Sicherheit in der Wirtschaft @ Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Dr. Katrin Sobania
Dr. Katrin Sobania
Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit @ DIHK
Sven-Jendrik Timmermann
Sven-Jendrik Timmermann
CEO @ SJT SOLUTIONS GmbH
Stefan Grienitz
Stefan Grienitz
Handel und Dienstleistungswirtschaft @ Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser

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NIS-2-Richtlinie

27. August 2024, 15:00 - 16:30 Uhr (MESZ)

Elektronische Rechnungen: Pflicht ab 2025

Zum 1. Januar 2025 kommt auf alle Unternehmen die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.

Alle geplanten Veranstaltungen hierzu finden Sie unten in den weiteren Informationen.

weitere Informationen

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Am Schäferstieg 2, 21680 Stade
Kontakt: Zentrales Veranstaltungs- und Netzwerkmanagement
networking@stade.ihk.de
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